DAGPP-Zertifikat "Alterspsychotherapie“

zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie e.V. (DGGPP)

DAGPP und DGGPP vergeben das gemeinsame Zertifikat „Alterspsychotherapie“ zur Verbesserung der psychiatrisch-psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgungsqualität von alten und häufig multimorbiden Patient:innen.

Auch im höheren Lebensalter sind psychische Erkrankungen häufig, Studien gehen von einer Prävalenz von ca. 25 % in der Altersgruppe der 65- bis 85-Jährigen aus. Dennoch werden psychisch kranke ältere Menschen weiterhin unzureichend versorgt. Insbesondere der Zugang zu Psychotherapie ist deutlich erschwert, obwohl die gute Wirksamkeit von Psychotherapie auch bei älteren Menschen durch Studien gut belegt ist. In Bezug auf ältere Patient:innen wird jedoch häufig die Wirksamkeit von Psychotherapie im Alter unterschätzt. Auch geben viele Psychotherapeut:innen an, sich für die Behandlung älterer Menschen nicht kompetent zu fühlen.

Die Akademie hat es sich zur Aufgabe gemacht, sich für die adäquate Versorgung psychisch kranker Menschen einzusetzen. Vor diesem Hintergrund haben wir ein Curriculum zur Psychotherapie im Alter entwickelt, in der ausgewiesene Expert:innen ihr Wissen auf diesem Gebiet weitergeben.

Die Vergabe des Zertifikats ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: 

  • Antragsteller müssen bereits psychotherapeutisch gearbeitet haben und die Berufsqualifikation in
    einem der untenstehenden Gebiete nachweisen:
    • Psychologische Psychotherapeut:innen
    • Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder
    • Facharzt/-ärztin für Psychiatrie mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder
    • Facharzt/-ärztin für Neurologie und Psychiatrie bzw. Nervenheilkunde mit Zusatzbezeichnung
      Psychotherapie
    • Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin oder Facharzt/-ärztin für Psychosomatische
      Medizin und Psychotherapie
  • Nachweis über 60 Stunden alterspsychotherapeutische Einzelgespräche als Teil eines Behandlungskonzeptes.
    • Davon müssen bei zwei gerontopsychiatrischen Patient:innen jeweils mindestens 10 Therapiestunden erbracht werden.
    • Anrechenbar sind 30 Stunden, die bereits innerhalb der Psychotherapie-Ausbildung bzw. FA-Weiterbildung bei gerontopsychiatrischen Patienten absolviert wurden (Nachweis z.B. mithilfe des Logbuchs).
    • 15 Stunden Supervision der gerontopsychiatrischen Fälle durch einen von der Akademie anerkannten Supervisor.
  • Nachweis der geforderten Theoriestunden (chronologische Liste der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gem. Curriculum. Kopien der Teilnahmebescheinigungen sind in der entsprechenden Reihenfolge beizulegen).

Der Antrag auf Erteilung des Zertifikats ist ausschließlich per E-Mail in Form eines PDF’s an 
gs@dagpp.de zu richten.

  • Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Antrag per E-Mail einzureichen, können Ihre Unterlagen bei der DAGPP-Geschäftsstelle entsprechend bearbeitet werden. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 50 Euro.
  • Für das Zertifizierungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 250 Euro erhoben.
  • Nach Antragseingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und eine Rechnung.
  • Erst nach Zahlungseingang wird Ihr Antrag bearbeitet.
  • Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung über den Stand des Verfahrens.
  • Der Zertifizierungsausschuss kann den Antrag annehmen oder ablehnen oder die Vorlage weiterer Nachweise fordern oder den Antragsteller zu einem kollegialen Fachgespräch über die Inhalte der Fortbildung einladen. Gegen die Ablehnung des Antrags kann Einspruch eingelegt werden. Gegen eine erneute Ablehnung des Antrags ist kein Einspruch möglich.
  • Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats besteht nicht.
  • Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr bei begründeter Ablehnung des Antrags.

(unbedingt als PDF-Dateien per E-Mail)

  1. Antragsformular

  2. Approbationsurkunde / Nachweis der Berufsqualifikation

  3. Curriculum vitae

  4. Zeugnis/Selbsterklärung
    – bei Chefärzten oder niedergelassenen Ärzten durch eine ausführliche Darstellung als Selbsterklärung
    – bei angestellten Ärzten in Form eines Zeugnisses des Chefarztes/Facharztes mit Weiterbildungsbefugnis in Psychiatrie und Psychotherapie.

  5. Nachweis der geforderten Theoriestunden (chronologische Liste der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gem. Curriculum. Kopien der Teilnahmebescheinigungen sind in der entsprechenden Reihenfolge beizulegen).

  6. Nachweis über 60 Stunden alterspsychotherapeutische Einzelgespräche als Teil eines Behandlungskonzeptes. 
  • Davon müssen bei zwei gerontopsychiatrischen Patient:innen jeweils mindestens 10 Therapiestunden erbracht werden.
  • Anrechenbar sind 30 Stunden, die bereits innerhalb der Psychotherapie-Ausbildung bzw. FA-Weiterbildung bei gerontopsychiatrischen Patient:innen absolviert wurden (Nachweis z.B. mithilfe des Logbuchs).
  • 15 Stunden Supervision der gerontopsychiatrischen Fälle durch einen von der Akademie anerkannten Supervisor.

Bis zum Ende der Übergangsbestimmungen am 31.12.2026 werden bis einschließlich 2023 abgeleistete Stunden theoretischer Fortbildung im In- und Ausland angerechnet, soweit sie den Erfordernissen des Zertifikats entsprechen. Die Vorlage von Teilnahmebescheinigungen bzw. aussagefähigen Belegen ist erwünscht.

Der Nachweis muss umfassen: zusammenfassende Darstellung der Fortbildungsthemen, Stundenumfang, Nennung von Dozenten, Nennung von Veranstaltungen (z.B. DGPPN-Jahrestagung, Kongress der DGGPP, DAGPP, APA etc.)

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