Die Vergabe des Zertifikats ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
- Antragsteller müssen Mitglied der DGPPN und/oder der DGGPP
- Antragsteller müssen über eine Facharztanerkennungin einem der untenstehenden Gebiete sowie über eine Psychotherapie-Qualifikation verfügen:
- Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder
- Facharzt für Psychiatrie mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder
- Facharzt für Neurologie und Psychiatrie bzw. Nervenheilkunde mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie
- Facharzt für Psychotherapeutische Medizin oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Nachweis der Weiter- und Fortbildung in Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik, und zwar
- entweder eine mindestens einjährige hauptamtliche Tätigkeit auf einer im Behandlungsprofil ausgewiesenen gerontopsychiatrischen Station. (Während der Weiterbildungszeiten für die oben erwähnten Facharztbezeichnungen abgeleistete Tätigkeiten auf einer gerontopsychiatrischen Station sind anrechenbar)
- oder eine mindestens zweijährige regelmäßige Behandlung von gerontopsychiatrischen Patienten, davon mindestens ein Jahr nach dem Abschluss der Facharztweiterbildung
- Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie können das Zertifikat erhalten, wenn sie eine der beiden genannten Anforderungen zusätzlich zu ihrem, während der Facharzt-Weiterbildung absolvierten, psychiatrischen Jahr nachweisen.
- Die gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Behandlung soll im Rahmen einer Festanstellung, belegt durch Zeugnis des Chefarztes mit Weiterbildungsbefugnis in Psychiatrie und Psychotherapie, in einem Allgemein- oder Fachkrankenhauses oder einer Universitätsklinik geleistet werden (Musterzeugnis). Gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Tätigkeiten in Alten- oder Pflegeheimen oder Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation können angerechnet werden. Über die Anrechenbarkeit anderer Settings kann im Einzelfall auf Antrag entschieden werden.
- Nachweisder selbständigen gerontopsychiatrischen, gerontopsychotherapeutischen und gerontopsychosomatischen Befundung, Behandlung und Dokumentation von 150 Patienten, die in der Regel 65 Jahre oder älter waren (gemäß Anlage zum Zeugnis ).
- Nachweis der geforderten Theoriestunden (chronologische Liste der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, getrennt nach Allgemeiner und Spezieller Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und –psychosomatik. Kopien der Teilnahmebescheinigungen sind in der entsprechenden Reihenfolge beizulegen).
Gefordert ist der Nachweis theoretischer Kenntnisse über:
- Allgemeine Grundlagen der Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik (40 Stunden, gemäß Auflistung Theoriestunden). Diese Kenntnisse können im Rahmen der Facharztweiterbildung erworben worden sein.
- Spezielle Grundlagen der Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik (60 Stunden, gemäß Auflistung Theoriestunden). Hierfür können bis zu 20 Stunden Literaturstudium angerechnet werden.
- Nachweis(geronto-)psychotherapeutischer Verfahren (Auflistung Psychotherapie):
- 60 Stunden (geronto-)psychotherapeutische Einzelgespräche als Teil des Behandlungskonzeptes, davon mindestens die Hälfte der Stunden bei Patienten mit einer psychosomatischen Erkrankung (Erkrankung mit psycho-somatischer oder somato-psychischer Wechselwirkung).
- Bei zwei gerontopsychiatrischen Patienten müssen jeweils mindestens 10 Therapiestunden abgeleistet werden.
- Die Behandlung hat unter Supervision eines nach den üblichen Kriterien anerkannten Supervisors zu erfolgen.
- Anrechenbar sind 30 Stunden, die bereits innerhalb der FA-Weiterbildung bei gerontopsychiatrischen Patienten absolviert wurden.