Psychotherapie im Alter

Curriculum & Zertifikat "Alterspsychotherapie"

Trotz erwiesener Effektivität der adaptierten psychotherapeutischen Verfahren sind alte Patient*innen in den psychotherapeutischen Praxen leider noch immer deutlich unterrepräsentiert. Während von den 30–69-jährigen Depressiven 31% psychotherapeutisch behandelt werden, sind es bei den 70-jährigen und älteren nur 12% [1]. Deutlich verbessert hat sich in den letzten Jahren die Bereitschaft älterer Menschen, sich in eine psychotherapeutische Behandlung zu begeben: So gaben 64% der Befragten ab dem 70. Lebensjahr an, bei Depression eine Psychotherapie machen zu wollen [1].

Aber es gibt Vorurteile in der Bevölkerung, bei Ärzt*innen und auch bei Psychotherapeut*innen sowohl bezüglich der Offenheit gegenüber der Psychotherapie als auch gegenüber der Wirksamkeit einer Psychotherapie bei älteren Menschen. So sind Psychotherapeut*innen bei alten Patient*innen bezüglich der Effektivität psychotherapeutischer Behandlung „weniger optimistisch“ [2]. Dies ist zum einen durch eine mangelnde praktische Erfahrung bedingt, zum anderen damit, dass die Behandlung Älterer in der Psychotherapieausbildung unterrepräsentiert ist. Zudem spielen auch hier die persistierenden negativen Altersbilder eine Rolle.

Als Grundvoraussetzung sollten Psychotherapeut*innen die Bedingungen und Herausforderungen des Alterns kennen und in der Therapie berücksichtigen. Resilientes Verhalten gegenüber den Veränderungen im Alter zu verstärken oder zu erlernen, sollte Bestandteil der psychotherapeutischen Behandlung sein und kann psychoedukativ, therapeutisch als auch präventiv/rezidiv-prophylaktisch eingesetzt werden.

Die Deutsche Akademie für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie e.V.  DAGPP hat als Fortbildungseinrichtung der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie e.V. DGGPP  in den vergangen Jahren und Jahrzehnten kontinuierlich Fortbildungen zur Psychotherapie im Alter angeboten. Pandemiebedingt wurden die Veranstaltungen dann nur noch online angeboten und zeigten innerhalb kurzer Zeit, wie groß das Interesse daran ist. In den letzten Jahren haben mehrere hundert Teilnehmer*innen an den Kursen teilgenommen. Dabei wurde auch  immer das Interesse nach einer strukturierten Ausbildung und Zertifizierung geäußert.

Vor diesem Hintergrund hat die  Akademie das Curriculum zur Psychotherapie im Alter entwickelt und zusammen mit der Fachgesellschaft DGGPP das Zertifikat „Alterspsychotherapie“ geschaffen.

Das Zertifikat richtet sich an bereits psychotherapeutisch erfahrene Ärzt*innen und Psycholog*innen. In 32 Modulen werden die Grundlagen der Psychotherapie im Alter von erfahrenen Referent*innen dargestellt. Diese Module/Inhalte müssen nicht bei der Akademie erworben worden sein, auch Nachweise anderer Fortbildungen werden anerkannt. Ebenso wird die Teilnahme an bisherigen Kursen der Akademie angerechnet.

Ab dem Frühjahr 2024 ist ein fortlaufender Kurs mit allen geforderten Modulen geplant.

Um das Zertifikat zu erwerben, müssen zusätzlich 60 Stunden alterspsychotherapeutische Einzelgespräche als Teil eines Behandlungskonzeptes nachgewiesen werden. Davon müssen bei zwei gerontopsychiatrischen Patient*innen jeweils mindestens 10 Therapiestunden erbracht werden.

[1] Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention. Deutschland Barometer 2019.
[2] Kessler E-M et al. Clin Gerontol 44: 154–159, 2021.

Die Vergabe des Zertifikats ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: 

  • Antragsteller müssen bereits psychotherapeutisch gearbeitet haben und die Berufsqualifikation in
    einem der untenstehenden Gebiete nachweisen:
    • Psychologische Psychotherapeut:innen
    • Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder
    • Facharzt/-ärztin für Psychiatrie mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder
    • Facharzt/-ärztin für Neurologie und Psychiatrie bzw. Nervenheilkunde mit Zusatzbezeichnung
      Psychotherapie
    • Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin oder Facharzt/-ärztin für Psychosomatische
      Medizin und Psychotherapie
  • Nachweis über 60 Stunden alterspsychotherapeutische Einzelgespräche als Teil eines Behandlungskonzeptes.
    • Davon müssen bei zwei gerontopsychiatrischen Patient:innen jeweils mindestens 10 Therapiestunden erbracht werden.
    • Anrechenbar sind 30 Stunden, die bereits innerhalb der Psychotherapie-Ausbildung bzw. FA-Weiterbildung bei gerontopsychiatrischen Patienten absolviert wurden (Nachweis z.B. mithilfe des Logbuchs).
    • 15 Stunden Supervision der gerontopsychiatrischen Fälle durch einen von der Akademie anerkannten Supervisor.
  • Nachweis der geforderten Theoriestunden (chronologische Liste der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gem. Curriculum. Kopien der Teilnahmebescheinigungen sind in der entsprechenden Reihenfolge beizulegen).

Der Antrag auf Erteilung des Zertifikats ist ausschließlich per E-Mail in Form eines PDF’s an 
gs@dagpp.de zu richten.

  • Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Antrag per E-Mail einzureichen, können Ihre Unterlagen bei der DAGPP-Geschäftsstelle entsprechend bearbeitet werden. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 50 Euro.
  • Für das Zertifizierungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 250 Euro erhoben.
  • Nach Antragseingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und eine Rechnung.
  • Erst nach Zahlungseingang wird Ihr Antrag bearbeitet.
  • Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung über den Stand des Verfahrens.
  • Der Zertifizierungsausschuss kann den Antrag annehmen oder ablehnen oder die Vorlage weiterer Nachweise fordern oder den Antragsteller zu einem kollegialen Fachgespräch über die Inhalte der Fortbildung einladen. Gegen die Ablehnung des Antrags kann Einspruch eingelegt werden. Gegen eine erneute Ablehnung des Antrags ist kein Einspruch möglich.
  • Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats besteht nicht.
  • Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr bei begründeter Ablehnung des Antrags.

(unbedingt als PDF-Dateien per E-Mail)

  1. Antragsformular
  2. Approbationsurkunde / Nachweis der Berufsqualifikation
  3. Curriculum vitae
  4. Zeugnis/Selbsterklärung
    – bei Chefärzten oder niedergelassenen Ärzten durch eine ausführliche Darstellung als Selbsterklärung
    – bei angestellten Ärzten in Form eines Zeugnisses des Chefarztes/Facharztes mit Weiterbildungsbefugnis in Psychiatrie und Psychotherapie.
  5. Nachweis der geforderten Theoriestunden (chronologische Liste der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gem. Curriculum. Kopien der Teilnahmebescheinigungen sind in der entsprechenden Reihenfolge beizulegen).
  6. Nachweis über 60 Stunden alterspsychotherapeutischer Einzelgespräche als Teil eines Behandlungskonzeptes
  • Davon müssen bei zwei gerontopsychiatrischen Patient:innen jeweils mindestens 10 Therapiestunden erbracht werden.
  • Anrechenbar sind 30 Stunden, die bereits innerhalb der Psychotherapie-Ausbildung bzw. FA-Weiterbildung bei gerontopsychiatrischen Patient:innen absolviert wurden (Nachweis z.B. mithilfe des Logbuchs).
  • 15 Stunden Supervision der gerontopsychiatrischen Fälle durch einen von der Akademie anerkannten Supervisor.
  1. Antragsformular
  2. Nachweis der geforderten Theoriestunden (chronologische Liste der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gem. Curriculum. Kopien der Teilnahmebescheinigungen sind in der entsprechenden Reihenfolge beizulegen).
  3. Nachweis über 60 Stunden alterspsychotherapeutischer Einzelgespräche als Teil eines Behandlungskonzeptes

Bis zum Ende der Übergangsbestimmungen am 31.12.2026 werden bis einschließlich 2023 abgeleistete Stunden theoretischer Fortbildung im In- und Ausland angerechnet, soweit sie den Erfordernissen des Zertifikats entsprechen. Die Vorlage von Teilnahmebescheinigungen bzw. aussagefähigen Belegen ist erwünscht.

Der Nachweis muss umfassen: zusammenfassende Darstellung der Fortbildungsthemen, Stundenumfang, Nennung von Dozenten, Nennung von Veranstaltungen (z.B. DGPPN-Jahrestagung, Kongress der DGGPP, DAGPP, APA etc.)

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Das Team von der DAGPP-Geschäftsstelle
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